Informationen zu Therapie, Organisatorischem und Terminvereinbarung


Ablauf der Therapie 

In der Physiotherapie geht es um das Vorbeugen, Beheben oder Minimieren von Unstimmigkeiten und Fehlfunktionen des gesamten Bewegungssystems. Zu Beginn gehe ich in einem Anamnesegespräch und einer genauen Befundung der Ursache auf den Grund. Mit einer anschließenden, individuell angepasste Behandlung - meistens bestehend aus aktiven Übungen sowie  passiven Techniken - möchte ich mit Ihnen das bestmögliche Behandlungsziel erreichen.

1. Ärztliche Überweisung

 

Bei allen Beschwerden, die nicht unter Prävention, also Vorbeugung fallen, benötigen Sie eine ärztliche Überweisung mit Informationen über Ihre ärztliche Diagnose sowie persönliche Daten. Diese bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder im Krankenhaus. 

Eine Standardüberweisung zur Einzelheilgymnastik bzw. Physiotherapie umfasst meist 6-10 Behandlungen à 30-60 Minuten.  

2. Terminvereinbarung

 

Per Telefon unter +43664/1320867
Per E-Mail:  [email protected] 


Ich bin telefonisch von Montag-Freitag 08:00-18:00 Uhr zu erreichen. Sollte ich gerade nicht abheben können, hinterlassen Sie mir einfach eine Nachricht. Ich rufe verlässlich innerhalb von 24 Stunden zurück. 


3. Zur Therapie mitbringen

 

Bitte nehmen Sie zum ersten Behandlungstermin folgende Dinge mit: 

  • Die ärztliche Überweisung 
  • Weitere bzw. detailliertere Befunde (MRT oder Röngtenbilder, …) soweit vorhanden 
  • Ein großes Handtuch 
  • Bequeme Bekleidung 



Behandlungskosten und Rückvergütung

 

  • Einzelheilgymnastik (30min): 56,00 EUR 
  • Einzelheilgymnastik (45min): 84,00 EUR 
  • Einzelheilgymnastik (60min): 112,00 EUR 

 
Da ich Wahlphysiotherapeutin bin, müssen Sie die Kosten der Therapie vorerst selbst übernehmen und können nach abgeschlossener Therapie die Honorarnote bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen. Je nach Versicherungsträger werden Ihnen dann 40-70% der Behandlungskosten refundiert.
Wenn Sie über eine Privat- oder Zusatzversicherung verfügen, können Sie nach erfolgter Refundierung durch die gesetzliche Krankenkasse die Honorarnote erneut bei Ihrer Zusatzversicherung  einreichen und bis zu 100 % der Kosten rückvergütet bekommen.
Gerade bei einer Physiotherapie nach Unfällen übernehmen viele private Unfallversicherungen die Therapiekosten. 

Zur Rückerstattung allgemein brauchen Sie: 

  • die Originalrechnung 
  • die Originalüberweisung 
  • die Zahlungsbestätigung


Gerne helfe ich Ihnen bei der Abwicklung. Etwaige chefärztliche Bewilligungen reiche ich ebenfalls gerne für Sie ein. Detaillierte Informationen über die genauen Rückerstattungsbeträge Ihrer Krankenkasse finden Sie unter dem Button "Mehr lesen".


Aktuelle Information bzgl. Rückerstattung:
Mit 01.Jänner 2022 ist der von der ÖGK und dem Berufsverband "Physio Austria" abgeschlossene Rahmenvertrag über die Erbringung physiotherapeutischer Leistung im niedergelassenen Bereich in Kraft getreten. Entgegen diversen Medienberichten ist Physiotherapie dadurch nicht allgemein in ganz Österreich „gratis“ und auf E-Card verfügbar, sondern es ist die Anzahl der Kassenvertragsstellen auf 509 im gesamten Bundesgebiet aufgestockt worden. 
Als Wahltherapeutin richtet sich mein Honorar nach meinen wirtschaftlichen Erfordernissen. Sie bekommen nach wie vor einen Teil dieses von mir gestellten Honorars von der ÖGK rückerstattet.

             Quelle: "PatientInneninformation Kostenerstattung ÖGK "  physio austria 01.01.2022


Aktuelle Informationen bzgl. der Rückerstattungssumme und Ihrem genauen Selbstbehalt finden Sie im Anschluss (siehe "mehr lesen": Informationsblatt_Tarife_Jan_2025). 

Ich bemühe mich, diese Informationen jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten, bitte aber um Ihr Verständnis, sollten es mir nicht gelingen, da Tarifanpassungen seitens der Kassen auch im laufenden Kalenderjahr ohne vorherige Ankündigung erfolgen können. In der Regel handelt es sich aber eine Erhöhung der Rückerstattung, was Ihren Selbstbehalt weiter reduzieren würde.  
Alle Angaben sind ohne Gewähr.